Nordrhein-Westfalen bekommt das freiheitlichste Hochschulrecht aller Bundesländer

Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart hat heute in Düsseldorf den vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf zum Hochschulfreiheitsgesetz vorgestellt. Die nordrhein-westfälischen Hochschulen werden im Rahmen dieses Gesetzes in einem Maße autonom, das bundesweit bislang einzigartig ist und das auch international jedem Vergleich standhält.

01.06.2006 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Minister Pinkwart sagte: "Dieses Gesetz läutet eine neue Ära in der Hochschulpolitik ein. Nordrhein-Westfalen bekommt das mit weitem Abstand freiheitlichste Hochschulrecht aller Bundesländer."

Der Regierungsentwurf wird noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht, danach ist eine Experten-Anhörung geplant. Im Herbst soll das Hochschulfreiheitsgesetz verabschiedet werden und dann zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbstständigt werden und künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr sind. "Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz wollen wir den staatlichen Universitäten und Fachhochschulen ein Höchstmaß an Gestaltungs- und Entfaltungsfreiheit geben", sagte Pinkwart. "Wir wollen erreichen, dass die Hochschulen schneller entscheiden können, unbürokratischer handeln, ihre Ressourcen effektiver einsetzen und strategische Eigenverantwortung übernehmen können."

Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz wird das Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen auf eine neue Grundlage gestellt. Minister Pinkwart betonte: "Unser Grundsatz für die Hochschulsteuerung lautet: So wenig staatliche Bürokratie und so viel Anreize für ein eigenes Qualitätsmanagement der Hochschulen wie möglich."

Die Hochschulen erhalten weit reichende Kompetenzen für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen. So werden sie etwa künftig Arbeitgeber bzw. Dienstherr ihres Personals. Die Beschäftigten behalten dabei ihre bisherigen Rechte und Pflichten in vollem Umfang, die Tarifverträge bleiben gültig. Auch bei den Finanzen bekommen die Hochschulen weitgehende Handlungsfreiheit. Sie werden künftig über Zuschüsse finanziert und können dann frei wirtschaften, Geld ansparen oder Investitionen über Kredite vorfinanzieren. "Die Hochschulen werden auf diesem Weg nicht zu Unternehmen. Aber sie werden unternehmerischer geführt", sagte der Minister. "Wir regeln allerdings im Gesetz, dass bei drohender Zahlungsunfähigkeit der betreffenden Hochschule ein Haushaltssicherungskonzept aufgetragen bzw. ein 'Staatskommissar' eingesetzt wird. Diese Regelung ist vergleichbar zu der für die Kommunen. Das Land garantiert in jedem Fall die Fortzahlung der Gehälter und stellt sicher, dass alle Studierenden ihr Studium beenden können."

Den Gesetzentwurf finden Sie unter der Web-Adresse: www.innovation.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/HFG.pdf


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden