Hochschulräte
Revision des Akkreditierungssystems gefordert
(red/pm) Eine grundlegende Revision des derzeitigen Akkreditierungssystems in Deutschland hat der Arbeitskreis der Vorsitzenden deutscher Universitäts-/Hochschulräte gefordert: Öffentliche Universitäten bedürften keiner Akkreditierung, heißt es.
03.06.2011 ArtikelIn acht Leitgrundsätzen hat der Arbeitskreis seine Aussagen festgehalten:
- Öffentliche Universitäten bedürfen keiner Akkreditierung. Sie bedürfen jedoch sehr wohl eines wirksamen Verfahrens der Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität in der Lehre. Dabei unterliegt nicht die Qualität der von der Universität in der Lehre erbrachten Leistungen als solche, sondern vielmehr ihr Qualitäts-Management der öffentlichen Kontrolle.
- Qualitäts-Sicherung in der Lehre kann sich daher nur auf Organisation und Verfahren, nicht auf Inhalte des Lehrprogramms der Universität beziehen. Die Qualität der Lehrinhalte ist nur von den Wissenschaftlern der Universität zu bewerten, die sich dabei allerdings an dem zu erreichenden Studienziel, der Qualifikation der Absolventen für ihre anschließende berufliche Tätigkeit orientieren müssen.
- Die Verfahren der Q-Sicherung in der Lehre sind in eigener Zuständigkeit von der Universität nach selbst-definierten Kriterien mit dem Blick auf ihre eigenen strategischen Entwicklungsziele zu entwickeln. Universitätsräte sehen sich daher im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung aufgefordert, an der Einrichtung eines Universitäts-weiten Q-Sicherungssystems aktiv mitzuwirken.
- Bei der Gestaltung eigener Q-Sicherungsverfahren in der Lehre müssen die Universitäten einige Rahmenbedingungen berücksichtigen, die zu definieren, aber auch auf ein unverzichtbares Minimum zu begrenzen, legitime Aufgabe des Staates als Träger der Universitäten ist. Zu diesen Vorgaben gehört die wechselseitige Anerkennung von Abschlüssen an allen Universitäten in Deutschland. Dessen ungeachtet müssen Universitäten die Freiheit haben, im individuellen Fall jenseits dieser formalen Voraussetzung inhaltliche oder Qualitätskriterien zur Grundlage einer Zulassungsentscheidung zu machen.
- Die Universitäten müssen im Interesse ihrer eigenen Qualitätsentwicklung ihre Q-Sicherungssysteme in einem geeigneten Verfahren auf Wirksamkeit durch externe peers in regelmäßigen Abständen überprüfen lassen. Ziel sollte dabei nicht die Überprüfung der Erfüllung bundesweiter Mindest-Standards sein, sondern vor allem die Unterstützung der Universität bei ihren eigenen Bemühungen um Optimierung ihrer Verfahren.
- Aus Sicht der Universitätsräte ist eine grundlegende Revision des derzeitigen Akkreditierungssystems in Deutschland dringlich. Der Wechsel von der überbürokratischen und kostenintensiven Programm- zu der sogenannten "System"-Akkreditierung, bei der nicht ein einzelner Studiengang, sondern das Qualitätssicherungssystem der Universität Gegenstand der Prüfung ist, sollte nachdrücklich im Sinne dieser Grundsätze vorangetrieben werden.
- Die Vorsitzenden deutscher Universitätsräte sind der Überzeugung, dass auch ein neu zu gestaltendes System der Qualitätskontrolle nicht wirksam und erfolgreich sein kann, so lange es nicht von dem Vertrauen in die Fähigkeit der Universität zur Selbstkontrolle getragen ist. Diese ist implizite Voraussetzung auch der universitären Autonomie, die zu stärken das vorrangige Ziel der weiteren Reformbemühungen sein muss. Dass bei der Umgestaltung des derzeitigen Systems ein Blick über die Grenzen, insbesondere nach Österreich und in die Schweiz hilfreich ist, sollte Berücksichtigung finden.
- Die Vorsitzenden deutscher Universitätsräte sehen das Thema Qualitätssicherung als einen wichtigen Teil ihrer Aufgabe im Sinne von Kontrolle und Beratung. Sie werden sich sowohl in ihrer jeweiligen Universität als auch im politischen Raum für die Berücksichtigung der hier niedergelegten Grundsätze einsetzen.
Unterzeichnet ist die Stellungnahme von Prof. Dr. Bernhard Vogel (ehemaliger Ministerpräsident des Landes Thüringen und Vorsitzender des Universitätsrats der Friedrich-Schiller-Universität Jena) und dem Koordinator des Arbeitskreises, Prof. Dr. Peter Gaehtgens (ehemaliger Präsident der FU Berlin).
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