ServicesteIle für Hochschulzulassung: Hochschulen fordern von KMK faire Finanzierungs- und Beteiligungsregeln

Wenige Tage, bevor die Kultusministerkonferenz (KMK) über eine neue gemeinsame Einrichtung für die Hochschulzulassung deutscher Bewerberinnen und Bewerber entscheidet, hat sich der HRK -senat am Dienstag (12. Juni) in Bonn für eine von Hochschulen und Ländern gemeinsam getragene ServicesteIle für Hochschulzulassung ausgesprochen. "Damit kann der Verwaltungsaufwand in den Hochschulen reduziert und das Bewerbungsverfahren für die Bewerberinnen und Bewerber vereinfacht werden", erläuterte HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel heute in Berlin. Der Senat begrüßte insbesondere, dass jede Hochschule entsprechend ihrem individuellen Bedarf entscheiden könne, ob und in wie weit sie die ServicesteIle in Anspruch nehmen werde.

13.06.2007 Pressemeldung Hochschulrektorenkonferenz

Kritik gab es am vorgesehenen Finanzierungsmodus. "Dieser wird die Akzeptanz bei den Hochschulen erschweren, weil die Belastungen aus dem neuen Verfahren für sie unkalkulierbar sind", erklärte HRK-Präsidentin Wintermantel mit Blick auf die KMK­Beratungen am 14. und 15. Juni. "Für die weitere Diskussion in den Hochschulen wäre es hilfreich, wenn die KMK zumindest für eine Übergangszeit eine Höchstgrenze für den Kostenanteil der Hochschulen festlegen würde. Dies wird die Bereitschaft der Hochschulen, sich an der ServicesteIle zu beteiligen, wesentlich erhöhen."

Probleme werden auch in einigen Abstimmungsregularien in den Gremien der geplanten "Stiftung zur Hochschulzulassung" gesehen. "Wir hoffen darauf, dass die Mitwirkungsrechte von Hochschulen und Staat noch besser als bisher vorgesehen austariert werden", erklärte die HRK-Präsidentin.

Sobald die endgültige Entscheidung der KMK vorliegt, werden die Diskussionen und Beratungen in den HRK-Gremien und innerhalb der Hochschulen fortgesetzt. "Ich gehe davon aus", so Frau Wintermantel abschließend, "dass wir spätestens zur nächsten Mitgliederversammlung der HRK im November in Berlin Erklärungen der Mitgliedshochschulen vorliegen haben, ob sie sich an der ServicesteIle beteiligen werden."


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