Sollen Plagiate verjähren?

Der Bonner Jurist Wolfgang Löwer spricht sich für eine Verjährungsfrist bei Sanktionen für Plagiatsvergehen in Doktorarbeiten aus. In einem Beitrag für die Juli-Ausgabe der Zeitschrift "Forschung & Lehre" verweist er darauf, dass Rechtsverhältnisse in der Regel zeitabhängig gestaltet sind.

29.06.2012 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Die Entziehung eines Doktorgrades als Sanktion gewinne mit dem Zeitabstand zur Täuschungshandlung an "beschwerendem Gewicht". Mit fortschreitender Zeit löse sich die Lebensleistung immer mehr vom fehlerhaften ersten Schritt, "der – vom Hochschullehrer abgesehen – zwar keine berufseröffnende Bedeutung, wohl aber berufsfördernde Kraft entfaltet".

Dem widerspricht der Berliner Jurist Gerhard Dannemann. "Ausgerechnet jetzt, wo wir das volle Ausmaß unentdeckter oder unzulänglich aufgearbeiteter Altfälle zu erahnen beginnen, darf man nicht über eine Verjährungsregel deren überfällige Aufarbeitung im Keim ersticken." Insbesondere Wissenschaftsplagiate würden selten zeitnah erkannt und konsequent sanktioniert. Rechtliche Aspekte von Plagiaten, wie z. B. die Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen, könnten verjähren. "Wer plagiiert", so Dannemann weiter, "muss zeitlebens auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen."

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Forschung & Lehre 7/2012 erscheint am 29. Juni 2012. Auszüge der jeweils neuesten Ausgabe können Sie unter www.forschung-und-lehre.de lesen.


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