Staatsvertrag - Vergabe von Studienplätzen
Erste Lesung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen im Bayerischen Landtag; Goppel kündigt umfassende Reform des Hochschulzulassungsrechts in Bayern an
28.09.2006 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstDen neuen Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen hat Wissenschaftsminister Thomas Goppel am Donnerstag in München in Erster Lesung dem Bayerischen Landtag mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Der Staatsvertrag ist wegen einer Änderung des Hochschul-rahmengesetzes (HRG) erforderlich, die unter der Federführung Bayerns von den Ländern erreicht worden war. Danach erhalten Studierende in bundesweit zulassungsbeschränkten ZVS-Studiengängen nach folgenden Kriterien einen Studienplatz: 20 Prozent der Studienplätze gehen vorrangig an die besten Abiturientinnen und Abiturienten, weitere 20 Prozent werden nach der Wartezeit vergeben und 60 Prozent können die Hochschulen im sog. Hochschulauswahlverfahren in eigener Verantwortung vergeben. Nach der alten Regelung konnten die Hochschulen nur 24 Prozent der Studentinnen und Studenten selbst auswählen. Bayern ermöglicht den Hochschulen die erweiterte Aus-wahlmöglichkeit bereits seit dem Wintersemester 2005/2006 durch eine überleitende gesetzliche Regelung.
Der neue Staatsvertrag enthält eine weitere wichtige Änderung: In Zukunft soll die Regelung wegfallen, die eine Anwendung der für das ZVS-Verfahren geregelten Grundsätze des Kapazitätsrechts auch auf örtliche Zulassungsverfahren vorgesehen hat. Das Kapazitätsrecht regelt die Grundsätze, nach denen - ausgehend von den vorhandenen Ressourcen in der Lehre - die Zahl der verfügbaren Studienplätze berechnet wird. Mit der Neuregelung sei, so der Minister, eine grund-legende Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts in den Ländern möglich. Goppel kündigte eine umfassende Reform des Hochschulzu-lassungsrechts in Bayern an, insbesondere für das örtliche Zulassungs-verfahren. "Noch in diesem Jahr möchten wir dem Bayerischen Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen", sagte der Minister. Eckpunkte der Neuregelung sind eine deutliche Erhöhung der Hoch-schulauswahlquote im örtlichen Zulassungsverfahren und die Ent-wicklung neuer Kapazitätsermittlungsgrundsätze. Ziel sei es, den Hochschulen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen einen größeren Gestaltungsspielraum einzuräumen.
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