Studentische Hilfskräfte – ohne Rechte?
(bikl) Hilfskraft bei einem Professor, im Labor oder in der Bibliothek - für Studenten ein begehrter Job. Doch nur auf den ersten Blick – sagt ‚tarifini’, eine bundesweite Initiative, die für eine bessere tarifliche Absicherung der studentischen Hilfskräfte eintritt.
08.01.2007 ArtikelUrlaub, Weihnachtsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - das kennen studentische Hilfskräft laut Aussage der Initiave nicht. Auch stagniere zum Beispiel der Stundenlohn in Hamburg seit acht Jahren bei 8,02 Euro, an Fachhochschulen in den neuen Bundesländern verdienten die studentischen Beschäftigten noch nicht einmal 5 Euro in der Stunde.
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärt einer der Sprecher der Initiative, Christian Osinga, heute, das eigentliche Problem sei, dass Hilfskräfte nicht als Arbeitnehmer angesehen werden. Sie seien eher Inventar. „Der einzelne Student hat als Hilfskraft schlechte Karten. Er kann seine Rechte nicht einklagen, schließlich steht er in einem doppelten Abhängigkeitsverhältnis: Der Arbeitgeber ist zugleich der eigene Prüfer, bei dem man Examen machen und eventuell sogar promovieren will. Und wer Rechte einklagt, ist den Job ohnehin los.“
Weiterführende Links
- Süddeutsche Zeitung: Billiges Inventar, mehr nicht
- tarifini
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