Studienbeiträge dürfen niemanden vom Studium abhalten
Die geplante Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 500 Euro pro Semester und die künftige Hochschulfinanzierung standen im Mittelpunkt des turnusmäßigen Gesprächs zwischen Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg und Studierenden der Allgemeinen Studierendenausschüsse der Universitäten des Landes.
26.04.2005 Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg"Die Studierenden werden von den Beiträgen profitieren", sagte Frankenberg am 26. April in Stuttgart. Mit den Geldern, die sich in Baden-Württemberg auf jährlich rund 200 Mio. Euro belaufen werden, könnten zum Beispiel zusätzliche Tutorien oder Mentorenprogramme finanziert werden. "Der Ministerrat hat beschlossen, dass die Gebühreneinnahmen den Hochschulen zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung stehen und dass die staatliche Finanzierung dadurch nicht abgesenkt wird", betonte der Minister.
Den Hochschulen soll daher dem Minister zufolge ab 2007 nach Auslaufen des Solidarpaktes weiterhin Planungssicherheit zugesichert werden. Dies erfolge unter anderem in Form mehrjähriger Hochschulverträge, die den Hochschulen mit parlamentarischer Ermächtigung eine Grundausstattung garantieren. Als weitere Säulen der Hochschulfinanzierung seien ein variabler Zuschuss, der sich nach Belastungs- und Leistungskriterien richte, sowie Zielvereinbarungen vorgesehen. Der Minister stellte heraus, dass die Hochschulen die zusätzlichen Einnahmen dringend benötigten. Nur so könnten sie international konkurrenzfähig sein. Durch das Modell der nachlaufenden Studiengebühren sei die Sozialverträglichkeit gesichert. "Das Gesetz, das die Studienbeiträge regelt, wird in Kombination mit einer Kreditierung erlassen", erläuterte Frankenberg. Der Kredit werde unabhängig vom Elterneinkommen und der Studienfachwahl gegeben. Einzelheiten des Modells würden derzeit vom Ministerium geklärt, so etwa die Rückzahlungsmodalitäten und die Frage der Ausnahmeregelungen, die bei chronisch Kranken, Ausländern und während eines Praxissemesters zum Tragen kommen könnten. Das Ministerium habe hierfür zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse voraussichtlich im Sommer vorliegen. "Wir haben darüber hinaus eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Gruppierungen eingerichtet, darunter auch Studierende. Mit ihnen werden die anstehenden Fragen erörtert", sagte Frankenberg.
Nachdrücklich sprach sich der Minister für die Beibehaltung des BAföG aus. Es sei unbestritten, dass das BAföG für den Hochschulzugang Studierender aus sozial schwächeren Elternhäusern und damit für die Chancengleichheit im Bildungswesen eine wesentliche Rolle spiele. "Wir werden dafür sorgen, dass die Studierenden die Studienbeiträge zu akzeptablen Bedingungen vor- oder nachfinanzieren können. Das BAföG stellt in diesem Zusammenhang einen wesentlichen Eckpfeiler einer sozial ausgewogenen Studienfinanzierung dar." Wenn das BAföG durch einen Studienkredit ersetzt werde, könne es zu einer Schuldenhöhe von rund 40.000 Euro kommen. "Diese Summe halten wir für zu hoch. Die Gesamtschuldenhöhe aus BAföG und Studienbeiträgen darf 15.000 Euro nicht übersteigen", sagte Frankenberg. Außer Frage stehe jedoch, dass der Verwaltungsaufwand zur Abwicklung des Bafög zu hoch sei. Eine Reform zur Senkung der Verwaltungskosten sei daher ein wichtiges Ziel.
Abschließend wies Frankenberg darauf hin, dass ihm der Dialog mit den Studierenden sehr wichtig sei, "um möglichst viele vom Sinn und von der Berechtigung der Studienbeiträge zu überzeugen". Deshalb werde er sich in den kommenden Monaten in mehreren Hochschulorten der Diskussion mit Studierenden stellen.
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