Doppelter Jahrgang
Trotz 1,4 kein Studienplatz
19.09.2011 Artikel
In Zeiten doppelter Abiturjahrgänge und nach der Aussetzung der Wehrpflicht besteht die freie Berufswahl nur in der Theorie, schreibt die Süddeutsche Zeitung. So ist ein Abitur von 1,4 zwar hervorragend, es reicht aber nicht für ein Medizin- oder Psychologiestudium. Das Verfassungsgericht hätte allen Grund, die Studienplatzvergabe zu überprüfen, doch die Richter verkennen die Brisanz des Problems, so die Zeitung.
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