Verlängerte Bewerbungsfrist bei der ZVS gilt auch für NRW-Landesverfahren

Die verlängerte Bewerbungsfrist für so genannte "Alt-Abiturienten", also die Bewerberinnen und Bewerber um Studienplätze, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2005 erworben haben, gilt auch für Studiengänge, die nur in Nordrhein-Westfalen zulassungsbeschränkt sind und deren Vergabe durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund erfolgt.

22.06.2005 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

In diesen NRW-Landesverfahren werden unter anderem die Plätze in Studiengängen wie z.B. Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre vergeben. Auch hier können sich die "Alt-Abiturienten" also noch bis zum 15. Juli 2005 bei der ZVS bewerben. Damit gilt für sie der gleiche Bewerbungsschluss wie für die "Neu-Abiturienten".

Die ZVS hatte gestern darüber informiert, dass die Bewerbungsfrist für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin verlängert wird: Statt wie ursprünglich vorgesehen zum 31. Mai können sie sich die "Alt-Abiturienten" bis zum 15. Juli 2005 um einen Studienplatz bewerben.

Eine Übersicht über alle Studiengänge im NRW-Landesverfahren finden Sie auf den Internetseiten der ZVS unter der Rubrik "Das ZVS-Studienplatzangebot zum Wintersemester 2005/06".


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