Völliger Verlust der Gemeinschaftsverantwortung von Bund und Ländern für den Hochschulbau wäre eine Katastrophe für die Hochschulen

"Der völlige Verlust der Gemeinschaftsverantwortung für den Hochschulbau wäre eine Katastrophe für die Hochschulen." Dies erklärt der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einem Beschluss vom 5. Oktober. Das Verfahren für die Förderung des Hochschulbaus solle deutlich vereinfacht werden. Dabei solle aber die Gemeinschaftsverantwortung von Bund und Ländern für Vorhaben, die entscheidend zur strukturellen Entwicklung des deutschen Hochschulsystems beitragen, unbedingt erhalten bleiben.

05.10.2004 Pressemeldung Hochschulrektorenkonferenz

HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens erklärte in unmittelbarem Anschluss an die Senatssitzung in Frankfurt am Main: "Wir sind mit den anderen Wissenschaftsorganisationen einig, dass die gemeinsame Verantwortlichkeit von Bund und Ländern für diesen Bereich unverzichtbar ist. Eine sinnvolle Rationalisierung des Verfahrens wäre aber wünschenswert." Man wolle daher gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat Vorschläge für Kriterien und Bemessungsgrenzen für solche Bauprojekte entwickeln, die in Gemeinschaftsverantwortung bleiben sollen. "Das bewährte Verfahren der Qualitätssicherung durch den Wissenschaftsrat sollte auch weiterhin in den strategisch wichtigen Bereichen überregionale Abstimmung und effizienten Mitteleinsatz gewährleisten."

Wortlaut des Beschlusses: Beschluss Hochschulbau.pdf


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