Am 1. August trat das novellierte Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg in Kraft. "Damit wird der Denkmalschutz in Brandenburg schneller, einfacher und bürgerfreundlicher", so Kulturministerin Prof. Dr. Johanna Wanka. "Die Neufassung zielt darauf ab, das kulturelle Erbe Brandenburgs wirksam und dauerhaft zu bewahren, die Belange des Denkmalschutzes mit den berechtigten Interessen von Eigentümern in Einklang zu bringen sowie zu einem investitionsfreundlichen Klima beizutragen und damit auch den Mittelstand und das Handwerk zu fördern. Hierfür werden Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und Bürokratie abgebaut."
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02.08.2004
Pressemeldung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg