GEW und DGB haben die Landesregierung aufgefordert, das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) umgehend zu korrigieren, weil es Regelungen enthält, die die Lehrkräfte an Schulen in NRW gegenüber den übrigen Landesbediensteten in verfassungswidriger Weise benachteiligen. In einem von DGB und GEW in Auftrag gegebenen Gutachten sieht der Verfasser, Dr. Klaus Joachim Grigoleit, einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot für gegeben, da der Gesetzgeber mit dem Umbau der Personalvertretung im Schulbereich aus Gründen der Kostenersparnis die 180.000 Lehrkräfte des Landes schlechter stellt als den restlichen Öffentlichen Dienst. Dies ist nach Auffassung des Rechtsexperten sachlich nicht zu rechtfertigen.
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12.06.2008
Pressemeldung
GEW Nordrhein-Westfalen