Das am 1. April 2005 in Kraft getretene Berufsbildungsreformgesetzstellt (1) nicht nur die Berufsausbildung in Deutschland auf eine neue Grundlage und erlaubt mehr Flexibilität und Offenheit gegenüber neuen Herausforderungen. Auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), seit 35 Jahren als Einrichtung des Bundes für die Politik, Wissenschaft und Praxis der beruflichen Bildung tätig, erhält durch die Gesetzesnovelle neue Entwicklungsmöglichkeiten. So beschreibt und erweitert das neue BBiG u.a. die Aufgaben des BIBB klarer und flexibler, modifiziert seine Organisationsstruktur, baut Bürokratien ab und gibt ihm einen wissenschaftlichen Beirat als Ratgeber bei Forschungsfragen an die Seite.
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05.04.2005
Pressemeldung
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)