Änderungen in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, vor allem aber eine verstärkte Kundenorientierung prägen die Inhalte des neu geordneten Ausbildungsberufs "Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen". Zu den Aufgaben der künftigen Arbeitsmarktdienstleister gehört es, Ratsuchende bei der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung, bei Entscheidungen über soziale Leistungen wie Kinderbetreuung, Sucht- oder Schuldnerberatung sowie beim Familienleistungsausgleich zu beraten und zu unterstützen.
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29.05.2012
Pressemeldung
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)