Auszubildende in Rheinland-Pfalz können ab dem 1. Januar 2013 mehr Weiterbildungschancen im gesellschaftspolitischen Bereich wahrnehmen. Der Anspruch dafür wird durch die Neufassung des Bildungsfreistellungsgesetzes auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr erweitert. Dies entspricht den Bildungsfreistellungsregelungen, die bereits in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gelten.
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28.12.2012
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz