Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Welthumanistentag entsprechend der Regelungen für religiöse Feiertage in die neue Ausführungsvorschrift (AV) Schulbesuchspflicht aufgenommen und gibt ab kommenden Schuljahr humanistischen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich zur Pflege ihrer Feierkultur auf Antrag beurlauben zu lassen.
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08.12.2014
Pressemeldung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung