Nach dem Entwurf des neuen Kindertagesstättengesetzes dürfen demnächst in den Kindertagesstätten Fachkräfte unterschiedlichster Ausbildungsrichtungen arbeiten: - Heilerziehungspfleger/innen und Heilpädagog/innen (also Personen, die Fachkräfte des Gesundheitswesens sind) - Diplompädagog/innen, Diplomsozialpädagog/innen, Absolventen mit Bachelor- oder Magisterabschluss, die eine Vertiefungsrichtung "Pädagogik der frühen Kindheit" aufweisen - Staatlich anerkannte Erzieher/innen.
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06.12.2005
Pressemeldung
GEW Thüringen