(hib/HAU). - Der Petitionsausschuss plädiert für eine Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Grundgesetz bei Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Bildung und Forschung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Für die Gründung und dauerhafte Betreibung einer forschungsorientierten Bundesuniversität, wie in der Petition konkret gefordert, fehle es dem Bund jedoch an der grundgesetzlichen Kompetenz, wie die Abgeordneten als Ergebnis ihrer parlamentarischen Prüfung konstatieren.
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07.05.2014
Pressemeldung
Deutscher Bundestag