Für die Bildung gibt es leider nur eine gute Sache in dem gestern veröffentlichten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz: Die Prüfung, ob Grundschullehrkräfte und Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung in der Priorität in die Impfgruppe 2 vorzuziehen sind.
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11.02.2021
Pressemeldung
GEW Thüringen