Angesichts des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts, Schulen müssten muslimisch strenggläubigen Schülern die Möglichkeit einräumen, in Unterrichtspausen die vorgeschriebenen Gebete zu verrichten, hat der DPhV-Vorsitzende Heinz-Peter Meidinger die Schulbehörden aufgefordert, daraus keine generellen Vorschriften abzuleiten, die die Schulen zu stark einengen und den Unterrichtsbetrieb mehr behindern denn befördern.
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30.09.2009
Pressemeldung
Deutscher Philologenverband (DPhV)