Rund 600 Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen nutzen derzeit die Möglichkeit, bereits während ihrer Schulzeit an regulären Veranstaltungen für Studierende an den Hochschulen des Landes teilzunehmen. Sie können dort Leistungsnachweise erwerben, die nach dem nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz später für das Studium anerkannt werden. Voraussetzung für die spätere Anerkennung ist, dass die Betreffenden das Abitur erwerben.
mehr
19.05.2005
Pressemeldung
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen