(red/pm) Damit Studierende mit Behinderung an allen Hochschulen in Deutschland gleichen Zugang zu technischen, personellen oder Mobilitätshilfen haben, müssen diese Leistungen auch zukünftig bundesgesetzlich und einheitlich geregelt werden. Das fordern die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) in einer [gemeinsamen Erklärung](http://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/A4/Positionspapier_zur_Reform_der_Eingliederungshilfe_2015.pdf).
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24.07.2015
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