"Nach der Aufhebung des bundesweiten Studiengebührenverbotes durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Weg frei, sozialverträgliche Studienbeiträge der Studierenden einzuführen. Baden-Württemberg wird diese Option nutzen, um durch solche Studienbeiträge für eine bessere Finanzierung der Hochschulen zu sorgen. Dies wird den Studierenden durch bessere Studienbedingungen zugute kommen." Mit diesen Worten kommentierte der baden-württembergische Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das damit der Normenkontrollklage der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt stattgegeben hat. "Ich begrüße das Urteil, das unsere Argumente gegen das Studiengebührenverbot des Bundes juristisch voll bestätigt und inhaltlich unterstützt."
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26.01.2005
Pressemeldung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg