"Dass die Landesregierung das Unterrichtsfach Islamische Unterweisung an den Schulen ausweiten will, begrüßt der VBE", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). "Religionsunterricht muss in einem öffentlichen Schulwesen wie jeder andere Unterricht auch unter staatlicher Aufsicht stehen und darf nicht Kirchen oder Religionsgemeinschaften überlassen werden. Dieses Grundprinzip muss für alle Religionen gelten. Islamische Unterweisung darf folglich auch nicht den Koranschulen überlassen werden."
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26.06.2006
Pressemeldung
Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW