Neuer Schwung für die Weiterbildung in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat heute (31. Mai) ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das ab 2012 das bisherige Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz von 1990 ersetzen soll. "Ziel unserer Initiative ist, die gesetzlichen Grundlagen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein im Sinne ihrer wachsenden Bedeutung weiterzu-entwickeln", sagte Wirtschafts- Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang nach der Kabinetts-Sitzung. Das neue Gesetz schaffe die notwendigen Rahmenbedingungen, um das Recht auf Weiterbildung zu sichern und die Qualität in der Weiterbildung zu verbessern. Gleichzeitig würden Verfahren vereinfacht und unnötige Berichts-pflichten abgeschafft.
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31.05.2011
Pressemeldung
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein