Die Hessische Landesregierung will die Zuschüsse an die Privatschulen im Land um rund zehn Millionen Euro erhöhen. Das ist der Kern des Entwurfs des Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes, den Kultusministerin Karin Wolff heute bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden vorgestellt hat: "Damit verbessern wir die finanzielle Förderung der Privatschulen erheblich und folgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", sagte sie. Aus Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz leiten die Karlsruher Bundesrichter einen Anspruch auf staatliche Förderung ab, wonach die Länder die institutionelle Existenz der Privatschulen gewährleisten und dabei auch die Sach- und Schulraumbeschaffungskosten privater Schulträger berücksichtigen müssen.
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22.05.2006
Pressemeldung
Hessisches Kultusministerium