(hib/HLE/MIK) Anlassunabhängige Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen sollen für unzulässig erklärt werden. Die Linksfraktion will mit einem Gesetzentwurf ([17/646](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700646.pdf)) erreichen, dass das verabschiedete und noch nicht in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufgehoben wird. Mit dem Zugangserschwerungsgesetz sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Vorrang müsse die Löschung von Daten haben, fordert die Fraktion. Zugangssperren würden keinen effektiven Schutz gegen die Bereitstellung kinderpornographischer Angebote darstellen.
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16.02.2010
Pressemeldung
Deutscher Bundestag