Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung von Studiengebühren hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Länder an ihre politische Verantwortung für eine Einführung von Studienbeiträgen erinnert und sie aufgefordert, bundesweit kompatibel Obergrenzen für die Beiträge zu definieren. Es müsse aber den Hochschulen selbst überlassen werden, ob und in welcher Höhe innerhalb des vorgegebenen Spielraums und für welche Studiengänge sie Beiträge erheben wollen, so eine Empfehlung des HRK-Senats, der am Dienstag (15. Februar) in Bonn zusammentrat. "Nur so können Studienbeiträge ein sinnvolles Element des Wettbewerbs unter Hochschulen sein", sagte der Präsident der HRK, Professor Dr. Peter Gaehtgens, am Mittwoch vor der Presse in Bonn.
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16.02.2005
Pressemeldung
Hochschulrektorenkonferenz