Ab dem 1. Januar 2011 haben 2,3 Millionen Kinder und Jugendliche aus Hartz IV-Familien und von Geringverdienern einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie außerschulische Lernförderungen erhalten. "Ein guter Schritt für die Chancengleichheit", betont Andrea Heiliger, Sprecherin des Bundesverbandes Nachhilfe- und Nachmittagsschulen (VNN) e.V. Bei der Umsetzung stehen Jobcenter, Kommunen und Schulen vor großen Herausforderungen. "Wer gibt den Eltern rechtzeitig das Signal, dass Nachhilfe eine gute Sache ist? Wer achtet auf die Qualität und Quantität des Nachhilfeunterrichts? Und wie sieht es mit den Kosten aus, die sich auch im bürokratischen und zeitlichen Aufwand der Verantwortlichen widerspiegelt?", fragt Heiliger. "In diesen Punkten bieten wir den Verantwortlichen unsere Hilfe an."
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21.01.2011
Pressemeldung
VNN e.V. - Bundesverband Nachhilfe- und Nachmittagsschulen