Auszubildende in Rheinland-Pfalz sollen künftig mehr Weiterbildungschancen wahrnehmen können. Mit einer Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes, der das rheinland-pfälzische Kabinett in erster Beratung zugestimmt hat, soll der Freistellungsanspruch von Auszubildenden für gesellschaftspolitische Weiterbildungsmaßnahmen auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr erweitert werden.
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20.08.2012
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz