"Die Neuregelung bei den Ganztagsgrundschulen schreitet voran: Mit der Änderung des Schulgesetzes wollen wir die Einrichtung von Ganztagsschulen zunächst an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen erleichtern und zugleich die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass hier auf pädagogischen Konzepten beruhende, rhythmisierte Ganztagsangebote entstehen", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (25. Februar 2014), nachdem der Ministerrat die Änderung des Schulgesetzes zur Anhörung freigegeben hatte. Die Änderung des Schulgesetzes basiere auf einer gemeinsamen Vereinbarung mit den Kommunalen Landesverbänden.
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25.02.2014
Pressemeldung
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg