Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Führungspositionen im Beamtenbereich zeitlich nicht befristet werden dürfen. Es sei schon jetzt immer schwerer geworden, geeignetes Führungspersonal im Schulbereich zu finden. Für eine "nachhaltige" positive Schulentwicklung benötige ein Rektor neben der äußeren Unabhängigkeit sehr viel Zeit, so VBE-Chef Rudolf Karg. Eine Schule könne man nicht "auf Abruf" leiten.
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20.06.2008
Pressemeldung
Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg