Die Interessenvertretungen der freien Schulen in Sachsen-Anhalt behaupten immer wieder, sie seien durch das Land erheblich unterfinanziert. Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen und wird durch ständige Wiederholung nicht wahrer. Der Umfang der vom Land für freie Schulen zu leistenden Finanzhilfe ist im Schulgesetz festgeschrieben. Die Finanzhilfe, die sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler richtet, umfasst 90% der laufenden Personalkosten vergleichbarer öffentlicher Schulen sowie einen Sachkostenzuschuss von 15 % des Personalkostenzuschusses, das macht in der Summe 103%. Bei Förderschulen beträgt der Sachkostenzuschuss sogar 25% des Personalkostenzuschusses. Eine Länderübersicht der Schülerkosten zeigt, dass Sachsen-Anhalt bei der Privatschulfinanzierung keineswegs am unteren Rand, sondern ganz deutlich im Mittelfeld liegt.
mehr
12.01.2007
Pressemeldung
Sächsisches Staatsministerium für Kultus