Im Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung in Oberbayern weist der Bayerische Elternverband darauf hin, dass körperliche Züchtigung an Kindern nicht zulässig ist. "Seit etwa zehn Jahren ist es endlich auch Eltern verboten, ihr Kind zu schlagen. Für Lehrer und Schulleiter gilt dieses Verbot erst recht", sagt Maria Lampl, die Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbands. Das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verbiete ausdrücklich die körperliche Züchtigung.
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18.07.2011
Pressemeldung
Bayerischer Elternverband