Das bayerische Kultusministerium begrüßt die heutige [Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts](http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=64), die es ermöglicht, weiterhin von der Bewertung von Rechtschreibleistungen bei Legasthenikern abzusehen und dies in einer entsprechenden Zeugnisbemerkung zum Ausdruck zu bringen. Sie stellt einen nachvollziehbaren Ausgleich zwischen der Gewährung von Notenschutz bei Legasthenikern und der Chancengleichheit für alle anderen Schüler her.
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29.07.2015
Pressemeldung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus