38 Prozent der Kinder wechseln nach dem Prognoseunterricht auf die von den Eltern gewünschte Schulform
Rund 1150 Kinder in Nordrhein-Westfalen wechseln nach dem dreitägigen Prognoseunterricht auf die von den Eltern gewünschte Schulform, das entspricht einer Quote von 38 Prozent aller Kinder, die am Prognoseunterricht teilgenommen haben. Etwa 1850 Kinder, 62 Prozent, besuchen im neuen Schuljahr die von der Grundschule empfohlene und von den Experten im Prognoseunterricht noch einmal bestätigte Schulform. Lediglich 0,9 Prozent aller Viertklässler werden nun nach dem Prognoseunterricht eine andere Schulform besuchen, als von ihren Eltern ursprünglich vorgesehen.
04.05.2007 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-WestfalenIn der Woche vom 23. bis zum 27. April fand in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal der Prognoseunterricht für Grundschülerinnen und Grundschüler statt. Teilgenommen hatten alle Kinder, deren Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schulform anmelden wollten, für die es keine - auch keine eingeschränkte - Eignungs-Empfehlung erhalten hatte. Nur wenn alle drei am Prognoseunterricht beteiligten Pädagogen (je eine Lehrkraft aus der Grundschule, der weiterführenden Schule und der Schulaufsicht) nach dem Unterricht übereinstimmend der Auffassung waren, dass das Kind offensichtlich nicht - auch nicht mit Einschränkungen - für die von den Eltern gewählte Schulform geeignet war, stand der Elternwille zurück. Landesweit waren rund 3300 von 189 000 Viertklässlern für den Prognoseunterricht angemeldet, das sind 1,76 Prozent. Teilgenommen haben bisher rund 3000. Für die Kinder, die wegen einer Erkrankung nicht teilnehmen konnten, wird kurzfristig ein Ersatztermin angeboten.
Schulministerin Barbara Sommer: "Alle Kinder, die auch nach dem Prognoseunterricht keine andere Schulformempfehlung erreichen konnten, haben trotzdem noch alle Chancen auf einen späteren Wechsel. Unser neues Schulgesetz sieht während der Erprobungsstufe jedes halbe Jahr eine Überprüfung vor, ob das Kind inzwischen für eine andere Schulform geeignet ist."
Von den rund 3000 Kindern, die am Prognoseunterricht teilgenommen haben, erreichten rund 21,7 Prozent eine Realschul- statt einer Hauptschul-Empfehlung und etwa 16,2 Prozent eine Empfehlung für das Gymnasium statt einer für die Realschule, überwiegend in eingeschränkter Form.
Entgegen anderslautender Vorwürfe verstoße der Prognoseunterricht nicht gegen das im Grundgesetz abgesicherte Elternrecht auf die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg des Kindes, betonte die Ministerin. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung aus dem Jahre 1972 in seinem Förderstufenurteil (BVerfGE 34, 165) festgestellt, im Rahmen der staatlichen Befugnis, das Schulsystem zu bestimmen, könne insbesondere die Aufnahme des Kindes in die verschiedenen Bildungswege an Zulassungsvoraussetzungen geknüpft werden, deren Festsetzung im einzelnen Sache der Länder sei.
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