Baden-Württemberg und Bayern haben Entwicklung einer gemeinsamen Schulverwaltungssoftware nach europaweiter Ausschreibung in Auftrag gegeben
Das von Baden-Württemberg und Bayern gemeinsam in Auftrag gegebene Schulverwaltungsprogramm "Amtliche Schulverwaltung" oder kurz ASV wird die bisherigen Schulverwaltungsprogramme an den rund 10 000 Schulen beider Länder ersetzen. Das neue Programm ASV soll nach derzeitigem Planungsstand zum Schuljahr 2008/09 eingeführt werden.
06.07.2007 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergASV-BW vereinfacht Verwaltungsarbeit an den Schulen. Auf diese Weise müssen Schülerdaten, wie beispielsweise bei einem Schulwechsel, nicht mehr neu erfasst werden. Das Schulverwaltungsprogramm erleichtert auch die von den Schulen mehrmals im Jahr abgefragte Aufbereitung und Abgabe schulstatistischer Daten erheblich. ASV-BW wird in Zukunft die erfassten Daten statistisch auswerten und diese nach Freigabe durch die Schule automatisch an das zentrale Verfahren "Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg" (ASD-BW) der Kultusverwaltung weiterleiten. ASD-BW stellt diese Daten als Grundlage für die amtliche Schulstatistik bereit.
Die Länder Bayern und Baden-Württemberg haben unter der Federführung Bayerns die Entwicklung des gemeinsamen Schulverwaltungsprogramms "Amtliche Schulverwaltung" ASV nach europaweiter Ausschreibung beauftragt. Auf diese Weise können beträchtliche Entwicklungskosten eingespart und Synergieeffekte, auch bei dem Betrieb des Programms, erzielt werden. Die Entwicklung einer neuen Software wird von der Firma ISB AG aus Karlsruhe, die sich in der europaweiten Ausschreibung gegen starke Konkurrenz durchgesetzt hat, entwickelt. Mit dem Softwareentwickler ISB AG haben die beiden Kultusministerien einen auf dem Gebiet der Schulverwaltung erfahrenen und kompetenten Partner gefunden.
Die Entwicklung des Verfahrens ASV wird in Baden-Württemberg und Bayern von erfahrenen Schulpraktikern aller Schularten intensiv begleitet. Die enge Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen sowie die Abstimmung des Vorgehens mit den kommunalen Landesverbänden garantieren auch die Berücksichtigung der Belange der Schulträger.
Die länderübergreifende Kooperation basiert auf einer im Jahr 2004 getroffenen Vereinbarung beider Kultusministerien, bei der Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik für die Schulverwaltung eng zusammen zu arbeiten. Die gemeinsame Ausschreibung und die Verwendung einer einheitlichen Software tragen dazu bei, die seither anfallenden Softwarekosten deutlich zu verringern. Die Programmlizenzen werden den Schulen künftig kostenlos zur Verfügung gestellt.
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