Berufseinstieg für internationale Lehrkräfte vereinfacht
Um die Fachkräftegewinnung an den Schulen voranzutreiben, setzt Berlin neben der Rückkehr zur Verbeamtung und anderen Maßnahmen auch auf Lehrkräfte aus anderen Ländern, die in Deutschland arbeiten wollen.
06.01.2023 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und FamilieMit dem zum Start ins neue Jahr in Kraft getretenen reformierten Berufsanerkennungsverfahren erhalten internationale Lehrkräfte erleichterte Berufseinstiegsmöglichkeiten für eine Lehrtätigkeit in Berlin. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt damit ein Ziel des Berliner Koalitionsvertrags um, nach dem für Lehrkräfte, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben und dort nur ein Fach der Berliner Schule studiert haben, die Möglichkeit geschaffen werden soll, sich berufsbegleitend weiter zu qualifizieren. Bei der Weiterentwicklung des Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen geht es vor allem um die erleichterte Anerkennung von gemachter Berufserfahrung, begleitende Sprachkurse im Anpassungslehrgang sowie um eine Vereinfachung des Verfahrens für in Berlin Schutzsuchende aus der Ukraine.
Während Berufserfahrung bisher nur anerkennungsfähig war, wenn sie bereits vor Antragstellung vorlag und vorzugsweise im Ausland ausgeübt wurde, ist es jetzt möglich, Zusatzausbildung und Berufstätigkeit miteinander zu verbinden und damit gleichzeitig die fachlichen und die berufspraktischen Ausbildungsunterschiede zu einem Berliner Lehramt auszugleichen. Die Möglichkeit, einen Anpassungslehrgang zu durchlaufen oder eine Eignungsprüfung abzulegen, bleibt aber als alternativer Weg bestehen. Durch diese Änderung wird internationalen Lehrkräften trotz vorhandener Ausbildungsunterschiede ein frühzeitiger Berufseinstieg und ein berufsbegleitender Erwerb zusätzlicher Studienleistungen ermöglicht.
Bei den Sprachkursen wurde ergänzend zu der von unserer Verwaltung angebotenen Anpassungsqualifizierung ein neues Angebot geschaffen. Ab sofort ist es möglich, es nun möglich, die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse als Teil des schulpraktischen Anpassungslehrgangs im Rahmen eines schulbezogenen Sprachkurses in einem vorgezogenen Halbjahr zu erwerben.
Als weiteren Baustein des reformierten Berufsanerkennungsverfahren ist die Einführung des vereinfachten Verfahrens für Schutzsuchende aus der Ukraine hervorzuheben. Hier hat Berlin neue Wege im Anerkennungsverfahren eingeschlagen, um für dringend schutzbedürftige Personen Verfahrenserleichterungen zu ermöglichen. Auch nach dem Ende des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine soll an diesem Verfahren beibehalten und für alle Personen mit einem besonderen Schutzstatus offengehalten werden.
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Reform des Berufsanerkennungsverfahrens für internationale Lehrkräfte ist ein wichtiger Beitrag zur Gewinnung neuer Lehrkräfte für Berlin. Als zuständige Senatsverwaltung folgen wir damit der Vereinbarung des Berliner Koalitionsvertrages. Gut geschulten internationalen Lehrkräften ist es nun wesentlich schneller möglich, den Berufseinstieg in Berlin zu vollziehen.“
Weitere Informationen zum Berufsanerkennungsverfahren für internationale Lehrkräfte und zum vereinfachten Verfahren für Schutzsuchende finden sich in der Informationebroschüre sowie auf der Homepage.
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