Besuch einer Kita und einer Vorschulklasse sollen rechtlich gleich gestellt werden
Bei der Einschulung in die 1. Klasse soll das seit langem bewährte Hamburger Verfahren beibehalten werden.
30.10.2013 Pressemeldung Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)Schulsenator Ties Rabe: "In Hamburg können die Eltern die Grundschule für ihre Kinder frei wählen. Durchschnittlich werden 95% dieser Wünsche erfüllt. Weil aber an einigen Schulen hin und wieder zu viele Kinder angemeldet werden, gibt es für die verbleibenden 5% ein Verfahren, in dem geregelt wird, welches Kind jeweils die Schule besuchen kann. Das in Hamburg seit Jahren bewährte Verfahren soll bleiben. Wie das Oberverwaltungsgericht festgestellt hat, muss dazu das Hamburgische Schulgesetz angepasst werden. Deshalb hat die Schulbehörde rechtzeitig vor der Anmelderunde zum Schuljahr 2014/15 der Deputation einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Eine Vorlage des Senats an die Hamburgische Bürgerschaft ist für Anfang November vorgesehen. Mit unserem Vorschlag wollen wir zugleich das bisherige Wahlrecht der Eltern zwischen Kita und Vorschule erhalten. Eine erstmals eingeführte Bevorzugung von Vorschulkindern würde dieses Wahlrecht aushöhlen. Deshalb achten wir auch künftig darauf, dass beide Angebote die gleichen Startchancen ermöglichen. Bei der Einschulung in die 1. Klasse soll wie bisher keine Gruppe bevorzugt werden."
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in seinem Beschluss vom 17. Juli 2013 (1 Bs 213/13) festgestellt, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung dem in § 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz festgelegten Kriterium des Besuchs von Vorschulklassen (VSK) bei ihrer Ermessensentscheidung, welchen Kindern sie einen Platz in Klasse 1 bei der Auswahl der aufzunehmenden Grundschülerinnen und Grundschüler zuweist, nicht ausreichend Rechnung getragen hat.
Ohne eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes wären nach der Rechtsprechung des OVG in der kommenden Anmeldrunde nach den altersangemessenen Schulwegen und den Geschwisterkindern sowie ggf. möglichen Härtefällen zunächst alle Kinder aus der VSK an einer Grundschule aufzunehmen. Kinder, die eine Kita besuchen, würden auch bei einem vergleichsweise kürzeren Schulweg das Nachsehen haben. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird verhindert, dass Eltern aus Sorge um den Platz in den 1. Klassen einer Grundschule unter Druck geraten, ihr Kind bereits ein Jahr vor Schulbeginn in der VSK anzumelden, obwohl ein Verbleib des Kindes in der bisher besuchten Kita gewünscht wird. Ziel ist es vielmehr, die Wahlmöglichkeiten der Eltern und auch die Vielfalt der Angebote in der vorschulischen Erziehung zu erhalten.
Hintergrundinformation:
In Hamburg können Eltern die Schule ihrer Kinder frei wählen. Lediglich dann, wenn eine Schule überangewählt wurde, greift ein Verteilungsverfahren nach den Kriterien des § 42 Absatz 7 HmbSG ein; dies betraf zum Schuljahresbeginn 2013/14 in den 1. Klassen nur knapp 5 % der Schülerinnen und Schüler; 95 % der Schülerinnen und Schüler konnten an der Erstwunschschule aufgenommen werden.Die wesentlichen Verteilungskriterien der Behörde für Schule und Berufsbildung für Grundschulplätze, altersangemessene Schulwege und die gemeinsame Beschulung von Geschwisterkindern, sind in den vergangenen Jahren unverändert geblieben und haben sich bewährt. Über das Kriterium der altersangemessenen Schulwege besucht bereits nach dem bisherigen Verfahren ein hoher Prozentsatz der Kinder aus VSK die 1. Klasse an der entsprechenden Schule. Der Besuch einer VSK führte bisher nur in wenigen Einzelfällen dazu, dass ein Kind einen Schulplatz erhielt, den es ohne diesen Besuch nicht erhalten hätte.
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