Bildungsminister Rupprecht lehnt Einzügigkeit von weiterführenden Schulen ab
Bildungsminister Holger Rupprecht lehnt die Forderung nach einzügigen weiterführenden Schulen klar ab. Die Bildungspolitik im Land Brandenburg müsse sich zwei Herausforderungen stellen, so Rupprecht: "dem dramatischen Einbruch der Geburtenzahlen und den Ergebnissen von PISA".
11.09.2007 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgBeides müsse berücksichtigt werden, so der Bildungsminister. "Wir haben bereits Ausnahmeregelungen, mit denen wir zahlreiche weiterführende Schulen vor allem in den ländlichen Regionen sichern. Weitere Ausnahmen würden deutlich zu Lasten der Unterrichtsqualität gehen. Einen engagierten und qualitativ guten Fachunterricht kann man nicht mit pendelnden Lehrkräften organisieren, die an keiner Schule wirklich verankert sind. Ich will, dass die brandenburgischen Lehrkräfte im Klassenzimmer unterrichten und nicht auf der Straße zwischen verschiedenen Schulstandorten unterwegs sind."
Seit dem Schuljahr 2004/2005 können Oberschulen und Gesamtschulen in Grundzentren bei der Einrichtung von 7. Klassen von der Mindestschülerzahl 40 abweichen und auch mit 30 Schülerinnen und Schülern zwei 7. Klassen einrichten. Ab dem Schuljahr 2009/2010 wird es auch eine Ausnahmeregelung für gymnasiale Oberstufen geben.
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