Brandenburgisches Schulgesetz liegt gedruckt vor

Das Brandenburgische Schulgesetz liegt jetzt als Broschüre vor. In den nächsten Tagen wird diese Broschüre von den Staatlichen Schulämtern aus an die Schulen ausgeliefert.

21.06.2007 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Die wichtigsten Änderungen des in weiten Teilen erst zum 1. August 2007 geltenden Schulgesetzes:

  • Um gleiche Chancen für alle Kinder beim Schulstart zu gewährleisten, wird es künftig Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderungen im letzten Kitajahr vor der Grundschule geben. Dafür werden zusätzliche Mit-tel bereitgestellt.
  • Ein neuer Baustein zur Begabungsförderung werden die Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) sein, die an bis zu 35 Standorten ein-gerichtet werden sollen. Dort können besonders begabte Schülerinnen und Schüler bereits ab Jahrgangsstufe 5 auf das Gymnasium wechseln.
  • Ab dem kommenden Schuljahr wird in Brandenburg – wie inzwischen praktisch in allen Bundesländern – die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre verkürzt. Daneben wird es weiterhin die Möglichkeit geben, an den Beruflichen Gymnasien und an den Gesamtschulen in 13 Jahren zur Hochschulreife zu kommen.

Einzelexemplare des gedruckten Schulgesetzes können unter der E-Mail-Adresse martina.marx( at )mbjs.brandenburg.de im Bildungsministerium angefordert werden. Das Schulgesetz ist zudem im Internet unter www.mbjs.brandenburg.de einzusehen.


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