Urteil

Bußgeld bei Verweigerung des Schwimmunterrichts

12.08.2011 Artikel

Eltern, die die Teilnahme ihrer Kinder am obligatorischen Schwimmunterricht der Schule verweigern, können zu Recht mit einem Bußgeld belegt werden. Über diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Basel berichtet die Neue Züricher Zeitung. Das Gericht habe sich dabei vor allem auf die neueste Rechtssprechung des Bundesgerichts gestützt. Demnach bedeute die obligatorische Schulpflicht, dass Eltern verpflichtet seien, ihre Kinder zur Schule zu schicken, und dass Kinder das Recht auf eine angemessene Schulbildung hätten. Dazu gehöre auch der Turn- und Schwimmunterricht. Ein muslimisches Elternpaar hatte seine Töchter ab dem Alter von sieben und neun Jahren den Schwimmunterricht nicht besuchen lassen und sollte ein Bußgeld von 1400 Franken zahlen.

Neue Züricher Zeitung


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