Cornelsen-Schulrechtsfall Februar 2013: Neuregelungen zum digitalen Urheberrecht

Bescherung! Zum Jahresende einigten sich die Kultusministerien der Länder mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition: Lehrkräfte an Schulen in Deutschland dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen und den Schüler(innen) im Unterricht zugänglich machen.

15.02.2013 Pressemeldung Cornelsen Verlag GmbH

Der Schulrechtsfall: Ein Lehrerkollege ist erstaunt, als er über einige Ecken erfährt, dass ein neuer Kollege nicht nur Bilder aus Schulbüchern anderer Bundesländer zu Hause hemmungslos einscannt, auf einem Stick mit zur Schule bringt und diese dann seinen Schülern zeigt. Überdies stellt er digitale Arbeitsblätter einer Unterrichtssoftware, die er gekauft hat, seinen Schülern im Computerraum zu Verfügung und lässt sie dort bearbeiten.

Die Rechtsfrage: Darf man Unterrichtswerke jetzt doch in begrenztem Maße digital nutzen? Auf www.cornelsen.de/schulrechtsfall steht dieser Schulrechtsfall mit Kommentaren und Details zur digitalen Nutzung einen Monat kostenlos zum Download zur Verfügung. Mit den Cornelsen-Schulrechtsfällen erhalten Lehrkräfte einen verlässlichen Orientierungsrahmen für die häufigsten Probleme des deutschen Schulrechts. Die Lektüre kann eine juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

Die Cornelsen Praxis-Helfer sind ein Online-Service mit Vorlagen für die tägliche Schul- und Lehrarbeit und erleichtern den Arbeitsalltag. Hilfreiche Materialien zum Download unterstützen bei fachübergreifenden oder organisatorischen Aufgaben. Weitere Informationen unter: www.cornelsen.de/praxishelfer

Ansprechpartner

Cornelsen Verlag GmbH
Irina Groh
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mecklenburgische Str. 53
14197 Berlin
Telefon: +49 30 897 85-563
Fax: +49 30 897 85-97-563
E-Mail: Irina.Groh@cornelsen.de
Web: www.cornelsen.de/presse


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