Darstellung der SPD falsch: Kultusminister hat keiner Schule die Weitergabe von persönlich adressierten Briefen untersagt

Das Kultusministerium bezeichnet die Darstellung der SPD als falsch. Zu keinem Zeitpunkt habe das Kultusministerium Briefe abgefangen. Kultusminister Helmut Rau stellte klar, dass er keiner Schule untersagt habe, Briefe von Landtagsfraktionen oder Abgeordneten an die Elternvertreter weiterzugeben. Umgekehrt bestehe weder für die Schulleitungen noch für die Schülerinnen und Schüler die Pflicht, als "Postbote" zu fungieren. Die Entscheidung, ob sie nicht persönlich adressierte Einladungen an die Eltern weitergeben, bleibe den Elternvertretern überlassen.

21.02.2008 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Die Schulleitungen sind verpflichtet, verschlossene persönliche Briefe, die an Lehrer, Elternvertreter, insbesondere den Elternbeiratsvorsitzenden, oder die SMV gerichtet sind, weiterzuleiten. Dies gilt auch für Briefe von Abgeordneten. Auch Einladungen von Landtagsfraktionen werden an die Elternvertreter weitergeleitet. Die Pflicht, Post weiterzuleiten, gilt allerdings nicht für Postwurfsendungen, Drucksachen, Flugblätter und Ähnliches. Es ist nicht Aufgabe der Schule, die Verteilung solcher Schriften sicherzustellen. Soweit diese Post einen politisch einseitigen Inhalt hat, ist außerdem die Pflicht der Schule zur politischen Neutralität berührt.

Über diese Regelungen wurden die Schulleitungen in der Vergangenheit mehrfach informiert.


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