Urteil

Don-Bosco-Schulen dürfen weiter betrieben werden

(red/pm) Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit heute verkündetem Urteil der Klage des Don-Bosco-Schulvereins gegen den Widerruf der 1991 bzw. 1994/1997 erteilten Genehmigungen zum Betrieb der Grundschule St. Arnual und der Erweiterten Realschule Herz-Jesu in Fechingen stattgegeben (Az.: 1 K 15/11).

06.09.2011 Artikel

Anlass für den Widerruf der Genehmigungen der beiden Ersatzschulen zum 24.01.2011 (dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2010/2011) war der Widerruf der Genehmigung für das Internat der Erweiterten Realschule. Das Ministerium für Bildung ist der Auffassung, die Verstöße im Internatsbereich - Unterbringung von 26 jungen Menschen bei nur 8 erlaubten Plätzen und an zum Teil nicht genehmigten Standorten - würden auf grundsätzliche Defizite im rechtstreuen Verhalten schließen lassen. Die Unzuverlässigkeit im Internatsbereich erstrecke sich auf Grund der Identität des Trägervereins und der einheitlichen personellen Leitung auch auf den Schulbereich.

Die Richter sind dieser Auffassung nicht gefolgt. Das für den Internatsbetrieb festgestellte Fehlverhalten reiche angesichts des langjährigen ordnungsgemäßen Betriebs der Schulen nicht aus, um eine Unzuverlässigkeit des Klägers als Schulträger zu begründen. Ein Widerruf der Genehmigungen sei erst zulässig, wenn der Schulträger Mängel im Schulbereich innerhalb einer ihm gesetzten Frist nicht abgestellt habe. Hinsichtlich der beiden Schulen habe das Ministerium keinen erheblichen Mangel benannt, um dessen Beseitigung sich der Schulverein nicht bemüht oder den er gar vorsätzlich herbeigeführt habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes beantragen.


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