"Elternwahlrecht" sorgt für Konflikte
(red) Die geplante Festschreibung des Elternwahlrechts für alle Förderschwerpunkte im nordrhein-westfälischen Schulrecht sorgt für Kontflikte. Und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW wirft der Landesregierung sogar Unredlichkeit vor, berichtet Brigitte Schumann.
28.11.2012 Artikel(Brigitte Schumann) Gegen den Rat von Gutachtern und gegen die völkerrechtliche Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) will das Schulministerium bei der geplanten Umsetzung der UN-BRK in nordrhein-westfälisches Schulrecht das Elternwahlrecht für alle Förderschwerpunkte festschreiben. Auch wenn die allgemeine Schule der Regelförderort in Zukunft sein wird, sollen Eltern von Kindern mit Behinderungen davon abweichend auch die Förderschule wählen können. Gleichzeitig plant das Ministerium, jede Förderschule bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl ab 2014/15 auslaufen zu lassen. Es geht selbst davon aus, dass damit die Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsproblemen in kürzester Zeit nicht mehr in ihrem Bestand gesichert sind. Mit diesem doppelzüngigen Vorgehen beschwört das Schulministerium genau die Konflikte herauf, die es mit dem vorgeblichen "Elternwahlrecht" zu vermeiden hofft.
"Ihr habt zwar ein Wahlrecht, aber demnächst keine Wahl"
So lautet die politisch unredliche Doppelbotschaft an die Eltern. 144 Schülerinnen und Schüler brauchen die Förderschulen für den Förderschwerpunkt Lernen nach den Plänen des Schulministeriums mindestens, um demnächst ihren Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. Die Johannesschule, Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderzentrum in Stadtlohn (Kreis Borken), mit derzeit nur 108 Schülerinnen und Schülern kann sich - wie viele andere Förderschulen im Land - nach dem derzeitigen Stand ausrechnen, dass sie zum Schuljahr 2014/15 auslaufen muss. Dagegen wollen Elternschaft und Schule alles unternehmen, um die Politik und die Öffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen. Sie haben schon eine Petition für den Erhalt der Schule vorgelegt und ein deutliches Zeichen von der Kommunalpolitik bekommen, dass man sie unterstützen will. In der lokalen Presse liest sich der Vorgang wie ein Bericht über eine schreckliche Katastrophe, die über die Menschen hereinzubrechen droht und als Unheil abgewendet werden muss. Als Ziel hat sich die Initiative politisch vorgenommen, alle 6 Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten im Kreis Borken möglichst zu erhalten.
Bewusstseinsbildung für Inklusion findet politisch nicht statt
Während die Stadt Köln schon im Vorfeld der Gesetzesinitiative durch die Landesregierung einen Inklusionsplan entwickelt hat, der sich die Entwicklung einer inklusiven kommunalen Bildungslandschaft zum Ziel setzt, gibt es besonders im Kreis Borken und vergleichbaren ländlichen Regionen einen erschreckenden Mangel an Bewusstseinsbildung für Inklusion. Die Politik ist ihrem Auftrag, über die Behindertenrechtskonvention als Menschenrechtskonvention aufzuklären und die Vorzüge der inklusiven Bildung darzustellen, bislang dort nicht nachgekommen. Inklusionsfachverbände wie der Elternverband Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. werden an politischen Diskussionen und Entscheidungen nicht beteiligt und finden kaum Gehör. Die Argumentation, dass die Förderschule als "Schonraum" der beste Förderort für manche Kinder mit Behinderungen ist, bleibt dort trotz aller anderslautenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen immer noch politisch unwidersprochen.
Die strategische Entscheidung des Ministeriums für ein Elternwahlrecht begünstigt geradezu diesen erschreckenden Bewusstseinsmangel. Den Eltern und damit auch der Öffentlichkeit wird der Eindruck vermittelt, als gäbe es tatsächlich neben dem Recht auf gemeinsames Lernen auch ein Recht auf Förderschule. Daran können sich die Befürworter der Förderschule festklammern und sie tun es auch.
Obwohl die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte als offiziell zuständige Stelle für die Begleitung des Umsetzungsprozesses der UN-BRK in Deutschland in einer eindeutigen Empfehlung an die Länder klar gestellt hat, dass Eltern kein Wahlrecht haben, sondern bei der Ausübung der elterlichen Sorge das Recht ihres Kindes auf Inklusion treuhänderisch wahrzunehmen haben, hat das Schulministerium an dem mit der CDU ausgehandelten Kompromiss für ein Elternwahlrecht festgehalten. Dies erweist sich jetzt als eine absolute Fehlentscheidung.
Verbände kritisieren die Festschreibung des Elternwahlrechts
Etliche Verbände haben in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf die Entscheidung für ein Elternwahlrecht deutlich kritisiert. Dazu gehören u.a. der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG) und Inklusionsfachverbände wie die LAG Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. und mittendrin e.V. Auch die politisch schwergewichtige und einflussreiche Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat dazu Stellung bezogen und wirft der Landesregierung Unredlichkeit vor, indem sie mit dem Elternwahlrecht "das aufwendige Parallelsystem" festschreibt, obwohl eine "dauerhafte Gewährleistung" gar nicht beabsichtigt ist. Es werde etwas als Recht "suggeriert", was " in Wirklichkeit in kurzer Zeit nicht mehr gewährleistet werden soll und kann".
Keine Kommentare vorhanden