Keine Lehrerversetzungen nötig - Verfahren zum Ausgleich von Personalüberhängen in Schulamtsbezirken Cottbus und Frankfurt (Oder) erfolgreich

Gewerkschaften und Verbände sowie der Hauptpersonalrat beim MBJS hatten sich mit dem Bildungsministerium für die Schuljahre 06/07 und 07/08 über ein Verfahren zum Ausgleich von Personalüberhängen verständigt. Kernstück ist das Kriterium "Teilzeit schützt vor Versetzung".

13.03.2006 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Hiermit ist allen Beschäftigten eine Möglichkeit eröffnet worden, sich durch eigene Entscheidung den Verbleib in ihrer Region zu sichern. Im Ergebnis aller aufgrund dieser Vereinbarung gestellten An-träge auf Teilzeit und einiger Anträge auf freiwillige Versetzung kann heute festgestellt werden, dass nach dem Schulamtsbereich Frankfurt nun auch keine Versetzungen gegen den Willen der Betroffenen aus dem Schulamtsbereich Cottbus zum kommenden Schuljahr notwendig sind.

"Ich bin sehr erleichtert, dass unser Angebot so gut von den Lehrkräften angenommen wurde, sodass im Ergebnis keine Lehrkraft im Land versetzt werden muss", sagt Bildungsminister Holger Rupprecht. *Im vergangenen Jahr haben die unumgänglichen Versetzungen erhebliche Unruhe ins System gebracht, was weder förderlich für die Schüler noch für die betroffenen Lehrkräfte war. Ich hoffe, dass wir auch für die kommenden Jahre, die wir noch unter dem demografischen Problem des Schülerrückgangs und Lehrerüberhangs überstehen müssen, sinnvolle Lösungen finden, um Versetzungen möglichst zu vermeiden. Dennoch wird es auch weiterhin Umsetzungen innerhalb der Schulamtsbereiche geben müssen, weil durch Schülerrückgang und Schulschließungen die Einsatzplanung von Lehrkräften anders nicht zu organisieren ist."


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