Kopftuchverbot gilt nicht für Schülerinnen
Das Bayerische Kultusministerium stellt klar, dass ein Kopftuchverbot für Schülerinnen rechtswidrig ist. Schülerinnen an bayerischen Schulen können auch während des Unterrichts ein Kopftuch tragen.
28.09.2006 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusAn der Hauptschule Dingolfing hatte eine Schulleiterin entgegen jeglicher Dienstanweisung einer neu an die Schule gewechselten Schülerin nahe gelegt, das Kopftuch abzunehmen. Die zuständige Schulaufsicht stellte dazu fest, dass die Schülerin das Kopftuch im Unterricht tragen darf. Daraufhin hatte sich die Schulleiterin bei der Familie entschuldigt; die Schülerin kann das Kopftuch nach wie vor im Unterricht tragen.
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