Kultusminister Schneider stellt Rechtslage zum Büchergeld klar: Aufruf zum Boykott ist Aufruf zum Rechtsbruch
Den Aufruf zum Boykott und damit zum Rechtsbruch beim Büchergeld lehnt Kultusminister Siegfried Schneider als inakzeptabel und für demokratisch gewählte Parteien als unhaltbar ab.
21.09.2007 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusDas Büchergeld wird auf der Grundlage des geltenden Rechts, des Schulfinanzierungsgesetzes, erhoben. Das Gesetz kann nur der Bayerische Landtag ändern.
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