Kultusminister Siegfried Schneider wird bis Ende 2008 das Übertrittsverfahren überprüfen

Am 2. Mai erhalten die Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen das Übertrittszeugnis. Darin bestätigen erfahrene Grundschullehrerinnen nach gut eindreiviertel Jahren Erfahrung mit den Kindern, für welche Schulart die Kinder nach ihrer Bewertung geeignet sind.

30.04.2008 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Die Wahl der weiterführenden Schule nach der vierten Klasse ist keine endgültige. Sollten sich Kinder gut entwickeln, können sie jederzeit auch nach fünften Klasse in eine andere weiterführende Schule wechseln. Das gegliederte Schulwesen hat sich bewährt, da es die Schülerinnen und Schüler je nach ihren Talenten bestmöglich fördert. Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, am Probeunterricht teilzunehmen.

Das Bayerische Schulsystem stellt sicher, dass auch Absolventen der Hauptschule, etwa nach dem M-Zug oder einer Berufsausbildung, über die Berufliche Oberschule die Zugangsvoraussetzung für die Hochschule erwerben können. Die Berufliche Oberschule wird ab dem kommenden Schuljahr sogar flächendeckend eingeführt.

Um die Begabungen noch intensiver erkennen und ausweisen zu können, bekommt im neuen Schuljahr jeder Viertklässler ein Übertrittszeugnis, auch wenn die Eltern keines beantragt haben.

Kultusminister Siegfried Schneider hat angekündigt, dass er die Übertrittsregelung bis Ende 2008 prüfen wird, um mögliche Belastungen für die Grundschüler zu senken. Gemeinsam mit Eltern und Lehrkräften wird er über mögliche Änderungen nachdenken.


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